Zum Inhalt springen

Was macht eine Elternvertretung?

    Aufgaben

    • Ansprechpartner für alle Eltern und Lehrkräfte der Klasse.
    • Vertretung der Interessen aller Eltern einer Klasse. 
    • Vermittler bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Schülern, Eltern und Lehrern.
    • Kontakt zwischen den Eltern fördern (z.B. Elternstammtisch organisieren)
    • Elternabende zusammen mit der Klassenlehrkraft organisieren und leiten (§71)
    • Teilnahme an der Elternvollversammlung und Wahl des Elternrates
    • Teilnahme an Sitzungen des Elternrats, Austausch mit dem Elternrat
    • Mitglied der Klassenkonferenz:
      • an den Planungskonferenzen nach §61
      • Anhörung vor der Zeugniskonferenz
    • Verpflichtung zur Verschwiegenheit nach §105
    • an den Erziehungskonferenzen nach §49, auf Wunsch der Eltern.

    Weitergehende Informationen

    Kommunikation über SDUI

    Über SDUI kann mit der komplette Schulgemeinschaft kommuniziert werden. Jeder hat die Möglichkeit, eigene Gruppen zu erstellen und so gezielt den gewünschten Personenkries zu erreichen. Für Abstimmungen können in der jeweiligen Gruppe Umfragen erstellt werden.

    Der Elternabend

    Auf Elternabenden, die mindestens zweimal im Schuljahr (und zusätzlich auf Verlangen der Klassenelternvertretung oder eines Viertels der Eltern) stattfinden, beraten die Eltern mit der Klassenlehrkraft wichtige Fragen des Unterrichts und der Erziehung. Die Elternabende werden in Abstimmung mit der Klassenelternvertretung von der Klassenlehrkraft einberufen. Die Leitung übernimmt ein Mitglied der Klassenelternvertretung, nach Absprache auch gemeinsam mit der Klassenlehrkraft. Solange die Klassenelternvertretung nicht gewählt ist, leitet die Klassenlehrkraft den Elternabend. Auf Verlangen der Elternvertretung sollen weitere Lehrkräfte teilnehmen. Die Klassensprecherinnen und Klassensprecher können an den Elternabenden teilnehmen. Im Einvernehmen zwischen der Klassenlehrkraft und der Elternvertretung können weitere Schülerinnen und Schüler der Klasse oder Schulstufe eingeladen werden. Die Klassenelternvertretung kann Elternabende ohne Teilnahme von Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern durchführen.

    Beispielthemen für einen Elternabend

    • Hausaufgaben
    • Klassenreise
    • Stundenplan
    • Probleme von und mit Fachlehrkräften
    • Bildungsziele einzelner Fächer
    • Mündliche Noten, wie kommen sie zustande
    • Umgang mit digitalen Endgeräten / neue Medien (WhatsApp und Co)
    • Regeln in der Klasse
    • Ausflüge
    • Erziehungsprobleme
    • Besuch von Fachlehrkräften
    • Berichte von Aktivitäten des Elternrates
    • Fördermaßnahmen
    • Schulische Wettkämpfe
    • Schulfeste

    Die Klassenkonferenz nach §49

    Die Erziehungs- und Ordnungskonferenz berät und entscheidet bei schweren Regelverstößen von Schülern. Auf Wunsch der Eltern und des betroffenen Schülers können die Klassenelternvertreter und/oder die Klassensprecher teilnehmen.

    Ansprechpartner bei Fragen zu Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen ist auch die Ombudsperson für Schülervertretungen: www.hamburg.de/ombudsperson-schueler

    Die Anhörung vor der Zeugniskonferenz

    Die Zeugniskonferenz berät über die Leistungen und entscheidet über die Noten der einzelnen Schüler. Klassenelternvertreter nehmen nicht an der Zeugniskonferenz teil, müssen aber vor der Zeugniskonferenz über den Leistungsstand sowie das Arbeits- und Sozialverhalten in der Klasse informiert werden. Sie können sich schriftlich oder mündlich dazu äußern. Wie diese Anhörung an der Schule organisiert wird, entscheidet die Schulkonferenz.

    Stand: Juli 2024